Wer Mandanten zu uns schickt, will zwei Dinge wissen: Was passiert mit dem Mandanten, und was passiert mit mir. Beides steht hier, getrennt nach Berufsgruppe, weil die Regeln verschieden sind.
Für Berater, die empfehlen, wenn es passt, und schweigen, wenn nicht. Genau die schicken uns Mandanten.
Keine Provision. Keine Vergütung. Kein Kooperationsvertrag. Ihr Berufsrecht verbietet es, und wir wollen es nicht: Ein Steuerberater, der an unserer Vermittlung verdient, kann seinem Mandanten nicht mehr Nein sagen. Genau dieses Nein brauchen wir.
Was Sie bekommen: einen Mandanten mit Objekt statt Idee, ein prüfbares Paket, die Prüfliste, Vorrang bei Schulungsterminen, und ein Jahresgespräch über alle Fälle Ihrer Kanzlei.
Empfehlungsvergütung möglich, aber nur offengelegt. [x % der Verwaltungsgebühr im ersten Jahr], schriftlich, und der Mandant sieht diesen Satz im Angebot: „Ihr Berater erhält von uns eine Empfehlungsvergütung von … €." Wer das nicht will, verzichtet und bekommt dieselbe Betreuung.
Was Sie nicht bekommen: eine Vergütung, wenn der Steuerberater Nein sagt. Wir zahlen für Fälle, nicht für Kontakte.
Vor Livegang prüfen: Erlaubnispflicht nach § 34c oder § 34f GewO für die Vermittlung beweglicher Sachwerte, und ob die Offenlegung im Angebot reicht. [Anwalt]
„Das ist kein Steuersparmodell. Sie kaufen eine Maschine, die ein geprüfter Betrieb mietet. Ihr Steuerberater prüft, bevor Sie unterschreiben."
„Bei Ihrem Gewinn geht es um rund 45.000 €, die dieses Jahr im Betrieb bleiben. Die Steuer kommt später, dann bringt die Maschine schon Miete."
„Jede zweite Anfrage lehnen die ab. Wenn es nicht passt, hören Sie das im ersten Gespräch."
30 Minuten mit uns, bevor Sie jemanden schicken. Sie stellen die Fragen, die Ihr Mandant stellen wird.